Für Unternehmer: Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen

Beim ersetzenden Scannen werden papierhafte, steuerlich relevante Belege nach der Digitalisierung grundsätzlich nicht mehr im Original aufbewahrt; das digitale Belegbild übernimmt die Nachweis- und Dokumentationsfunktion. Voraussetzung ist ein GoBD-konformer Prozess, der in einer Verfahrensdokumentation nachvollziehbar beschrieben ist. 

Die Finanzverwaltung fordert für die Digitalisierung und Aufbewahrung von Unterlagen in elektronischer Form eine Verfahrensdokumentation, insbesondere für: 

  • geordnete und sichere Belegablage, 

  • Umwandlung von Papierdokumenten in elektronische Dokumente, 

  • Prozesse beim mobilen Scannen (Smartphone, Cloud). 

 

Aufbau und Inhalte einer Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen 

Die Verfahrensdokumentation beschreibt den organisatorisch und technisch gewollten Prozess. Sie sollte zumindest folgende Strukturelemente enthalten: 

Allgemeine Beschreibung 

 

  • Zielsetzung des ersetzenden Scannens (z. B. vollständige Ersetzung der Papierbelege durch digitale Abbilder) 

  • Anwendungsbereich (welche Belegarten, welche Organisationseinheiten, ggf. mobiler Scan-Einsatz) 

  • Einordnung in das Gesamt-Belegwesen (Posteingang, Belegablage, Buchführung) 

     

Darstellung der eingesetzten Hard- und Software 

 

  • Beschreibung der Scanner, Multifunktionsgeräte, Smartphones (bei mobilem Scannen) und sonstiger Hardware 

  • Beschreibung der verwendeten Softwarelösungen: 

  • Scan-Software, 

  • DMS-/Archivsystem, 

  • Buchhaltungs-/ERP-System, 

  • ggf. Cloud-Lösungen für mobilen Scan 

  • Verweise auf Herstellerangaben, Systemdokumentationen und Testate der eingesetzten Systeme 

 

Anwender- und Prozessbeschreibung (Verfahrensschritte) Die Verfahrensdokumentation sollte die einzelnen Schritte des Digitalisierungsprozesses konkret darstellen, u. a.: 

 

  • Posteingang und Vorsortierung 

  • Annahme der eingehenden Dokumente (inkl. vom Mandanten übergebener Bescheide) 

  • Vorsortierung nach: 

  • digitalen Belegen (bereits elektronisch), 

  • papierhaften zu scannenden Belegen 

  • Kategorisierung der Papierbelege 

  • Belege ohne Belegfunktion, die nach Digitalisierung vernichtet werden können 

  • Belege mit Belegfunktion, bei denen das Original weiterhin aufzubewahren ist 

  • Digitalisierung (Scanvorgang) 

  • technische Parameter (Auflösung, Farbmodus, Dateiformat) 

  • Festlegung, wer scannen darf (rollenbezogene Zuständigkeiten) 

  • ggf. Beschreibung des mobilen Scannens (Smartphone-App, Upload in die Cloud) 

  • Kontrollhandlungen 

  • Vollständigkeitskontrolle (sind alle relevanten Seiten erfasst?) 

  • Lesbarkeitskontrolle (Scanqualität) 

  • Plausibilitätskontrolle (inhaltliche Prüfung im Rahmen der Belegbearbeitung) 

  • Beschreibung des internen Kontrollsystems 

  • Ablage und Archivierung 

  • Struktur der digitalen Ablage (Ordnerstruktur, Indexierung, Verschlagwortung) 

  • Zuordnung der digitalen Belege zu Buchungskreisen/Konten 

  • Umgang mit eventuell verbleibenden Papierbelegen 

  • Maßnahmen zur Sicherung der Ablage gegen Verlust, Änderung und Untergang 

  • Weiterverarbeitung 

  • Aufbereitung der Belege für die Buchung 

  • ggf. Weitergabe bzw. Rücknahme der Belege bei externer Buchung oder externem Archivierungsdienstleister 

  • Endgültige Archivierung 

  • Festlegung der Archivfristen gemäß HGB/AO 

  • technische und organisatorische Sicherungsmaßnahmen im Archivsystem 

  • Vernichtung von Papierbelegen 

  • Definition der Beleggruppen, bei denen ersetzendes Scannen angewendet wird 

  • Zeitpunkt und Verfahren der Vernichtung 

  • Dokumentation des Vernichtungsvorgangs 

  • Hinweis auf gesetzliche Ausnahmen (insbesondere Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen, bestimmte Zollunterlagen), die nicht ersetzend gescannt und anschließend vernichtet werden dürfen 

  • Löschung digitaler Archivbestände 

  • Verfahren zur Löschung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist 

  • Sicherstellung der dokumentierten Löschung 

 

Darstellung der Zuständigkeiten und des Kontrollsystems 

 

  • klare Zuordnung: 

  • wer scannt, wer kontrolliert, wer archiviert, wer vernichtet 

  • Beschreibung des Kontrollsystems: 

  • Art, Umfang und Turnus von Stichproben bei Digitalisierung, Archivierung und Vernichtung 

  • Dokumentation der durchgeführten Kontrollen 

 

Datenschutz und IT-Sicherheit 

 

  • Beschreibung der getroffenen Datenschutzmaßnahmen: 

  • Zugriffsrechte und Berechtigungskonzepte, 

  • Protokollierung von Zugriffen und Änderungen 

  • Maßnahmen zur Sicherung gegen unbefugten Zugriff, Verlust oder Veränderung der Daten (Backup-Konzept, Verschlüsselung, physische Sicherheit) 

 

Technische Systemdokumentation 

 

  • technische Beschreibung der Systeme, Schnittstellen und Datenflüsse zwischen Scan-, DMS-, Buchhaltungs- und ggf. Cloud-Systemen 

  • Angaben zur Protokollierung (Logfiles, Änderungsprotokolle) 

 

Betriebsdokumentation 

 

  • Betriebs- und Störungsabläufe (z. B. Vorgehen bei Systemausfall, Notfallkonzept) 

  • Beschreibung von Wartungs- und Pflegeprozessen der Systeme 

  • Historisierung und Versionierung der Verfahrensdokumentation selbst (Änderungshistorie) 

 

 

Besonderheiten: mobile Scannen und Mandantenunterlagen 

 

  • Bei mobilem Scannen (z. B. Smartphone, Cloud) sind die zusätzlichen Prozessschritte vom Fotografieren des Belegs bis zur Ablage im Archivsystem detailliert zu beschreiben. 

 

 

Nutzung von Muster-Verfahrensdokumentationen 

 

Bundessteuerberaterkammer und Deutscher Steuerberaterverband stellen eine Muster-Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen bereit, in der die einzelnen Verfahrensschritte vom Posteingang über Prüfung und Digitalisierung bis zur Archivierung dargestellt werden und Anforderungen an Hard- und Software sowie Mitarbeiteranleitung beschrieben sind. Diese Muster kann als Grundlage verwendet und auf die konkreten Verhältnisse des Unternehmens angepasst werden. 

 

Muster für die Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen: 

 

 

 

Wir sind Ihnen bei der Umsetzung und Erstellung der Verfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen gerne behilflich. 

 

 

Quellen: Haufe CoPilotTax; Deutscher Steuerberatungsverband, Bundessteuerberaterkammer