Für Steuerpflichtige: Steuererklärungen 2025 – Abgabefristen für beratene Steuerpflichtige
Für die Erstellung Ihrer Steuererklärungen benötigen wir Ihre Unterlagen auch weiterhin möglichst frühzeitig. Die in den vergangenen Jahren aufgrund der Corona-Pandemie verlängerten gesetzlichen Abgabefristen laufen aus. Für den Veranlagungszeitraum 2025 gilt wieder nahezu die reguläre Frist für steuerlich beratene Mandanten.
Abgabefristen im Überblick
| Veranlagungsjahr | Beratene Steuerpflichtige |
|---|---|
| 2020 | 31.08.2022 |
| 2021 | 31.08.2023 |
| 2022 | 31.07.2024 |
| 2023 | 02.06.2025 |
| 2024 | 30.04.2026 |
| 2025 | 01.03.2027 |
Die Frist für die Einkommensteuererklärung 2025 endet für steuerlich beratene Steuerpflichtige somit am 1. März 2027. Für das Veranlagungsjahr 2024 galt letztmals eine gesetzlich verlängerte Abgabefrist bis zum 30. April 2026. Ab dem Veranlagungsjahr 2025 wird wieder auf die regulären gesetzlichen Fristen zurückgeführt.
Viele Steuerdaten liegen bereits elektronisch vor.
Die Finanzverwaltung erhält mittlerweile zahlreiche steuerlich relevante Daten direkt von den jeweiligen Institutionen. Dazu gehören insbesondere:
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (Basisabsicherung)
Rentenbezugsmitteilungen
Lohnsteuerbescheinigungen
Beiträge zu Altersvorsorgeverträgen
Bescheinigungen über erhaltene Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld)
Diese Daten werden in der Regel elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und können im Rahmen der Steuererklärung abgerufen werden. Dennoch sollten die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben geprüft werden.
Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig ein.
Bitte beachten Sie, dass trotz der bereits elektronisch verfügbaren Daten weiterhin zusätzliche persönliche Unterlagen und Informationen für die vollständige Erstellung Ihrer Steuererklärung erforderlich sein können. Nur bei rechtzeitiger Vorlage aller Unterlagen können wir die Bearbeitung innerhalb der gesetzlichen Fristen zuverlässig gewährleisten.
Zu diesen Daten zählen insbesondere:
Belege zu Werbungskosten
Nachweise über Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
Spendenbescheinigungen
Unterlagen zu Vermietung und Verpachtung
Nachweise über außergewöhnliche Belastungen
Bescheinigungen über Kinderbetreuungskosten
Kapitalerträge, soweit nicht bereits vollständig abgegolten
sonstige steuerlich relevante Änderungen oder Besonderheiten
Für die sichere und komfortable digitale Übermittlung dieser Unterlagen empfehlen wir die Nutzung von DATEV Meine Steuern. Über diese Anwendung können Belege und steuerlich relevante Dokumente einfach, datenschutzkonform und jederzeit digital bereitgestellt werden.
Gerne informieren wir Sie über die Einrichtung und Nutzung von DATEV Meine Steuern und unterstützen Sie bei Bedarf bei den ersten Schritten.
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