Für Arbeitnehmer: Minijob und Rentenversicherung: Neue Regelung ab 1. Juli 2026

Ab dem 1. Juli 2026 gibt es eine wichtige Änderung bei Minijobs. 
Diese Änderung betrifft Minijobberinnen und Minijobber, die sich früher von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen haben. 

Wie ist die Situation bisher? 

  • Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. 

  • Arbeitgeber zahlen einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung. 

  • Beschäftigte zahlen normalerweise einen Eigenanteil von 3,6 %. 

  • Minijobber können sich davon befreien lassen. 

  • Diese Befreiung galt bisher für die gesamte Dauer des Minijobs 
    → eine Rückkehr war nicht möglich. 

     

Was ändert sich ab Juli 2026? 

Ab dem 1. Juli 2026 dürfen Minijobber: 

  • eine frühere Befreiung von der Rentenversicherung 

  • einmalig wieder aufheben 

Das bedeutet: 

  • Der Minijob wird wieder rentenversicherungspflichtig 

  • Der Beschäftigte zahlt wieder seinen Eigenanteil 

  • Der Arbeitgeber zahlt weiterhin nur den Pauschalbeitrag 
    keine Mehrkosten für den Arbeitgeber 

     

Was müssen Arbeitgeber tun? 

Die Änderung erfolgt nicht automatisch. 
Der Minijobber muss selbst aktiv werden. 

1. Antrag des Minijobbers 

  • schriftlich oder elektronisch 

  • direkt beim Arbeitgeber 

2. Pflichten des Arbeitgebers 

  • Eingang des Antrags dokumentieren 

  • Änderung in den Entgeltunterlagen festhalten 

  • Meldung an die MinijobZentrale abgeben 

3. Beginn der Rentenversicherungspflicht 

  • ab dem Monat nach der Antragstellung 

  • nur für die Zukunft 

  • nicht rückwirkend 

Widerspricht die MinijobZentrale nicht innerhalb eines Monats, ist die Änderung wirksam. 

 

Wichtige Hinweise für Arbeitgeber 

  • Die Aufhebung ist nur einmal möglich 

  • Sie gilt für alle gleichzeitig bestehenden Minijobs 

  • Sie gilt für die gesamte weitere Dauer der Beschäftigung 

  • Die Verantwortung für den Antrag liegt beim Arbeitnehmer 

     

Warum ist das Thema relevant? 

Viele Minijobber haben sich früher aus Kostengründen befreien lassen. 
Jetzt möchten einige wieder: 

  • Rentenansprüche aufbauen 

  • besser abgesichert sein 

Arbeitgeber sollten daher: 

  • bei Nachfragen ihrer Minijobber informiert sein 

  • Anträge korrekt dokumentieren 

  • Meldungen fristgerecht abgeben 

     

Unser Hinweis: 

Wenn Minijobber eine Aufhebung der Befreiung beantragen, begleiten wir Sie gerne bei: 

  • der korrekten Dokumentation 

  • den erforderlichen Meldungen 

  • der Umsetzung auf der Lohnabrechnung 

Sprechen Sie uns bei Fragen jederzeit an.