Für Unternehmer: Gewinnoptimierung zum Jahreswechsel
Diese legale Gewinnverschiebung ist eine gängige Praxis in der Steuergestaltung. Welche Möglichkeiten bestehen, ist teilweise abhängig von der Art der Gewinnermittlung.
Ziel: Reduzierung des Gewinns im aktuellen Jahr, zur Verlagerung der Steuerlast auf Folgejahre mit möglicherweise geringerer Progression und Liquiditätsbedarf.
EINNAHME-ÜBERSCHUSS-RECHNER
Aufgrund des hier geltenden Zu-und Abflussprinzips ( 11 EStG) können Einnahmen verschoben und Ausgaben vorgezogen werden. Ausnahme: regelmäßig wiederkehrende Einnahmen/Ausgaben – hier erfolgt eine Zuordnung zu dem wirtschaftlich richtigen Jahr ( z.B. Miete).
BILANZIERER
Die Gestaltungsmöglichkeiten sind hier anders. Die Bildung von Rückstellungen, die Bewertung des Vorratsvermögens können hier gestalterisch genutzt werden. Einnahmen und Ausgaben sind immer dem richtigen Jahr zuzuordnen, so dass eine Verschiebung hier schwierig ist.
Beide Gewinnermittlungsarten haben die Möglichkeit über
- die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages für zukünftige Investitionen,
- Nutzung unterschiedlicher Abschreibungsmodelle
eine Verlagerung zu erreichen.
Wichtig: eine Gewinnverschiebung geht nur unter Berücksichtigung der gültigen gesetzlichen Regelungen. Hier können wir als Steuerberater individuelle Möglichkeiten empfehlen und Rechtssicherheit schaffen.
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