Für Arbeitgeber: Höhere Grenzen für Minijobs und Midijobs ab 01.01.2026
Zum 1.1.2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 EUR pro Stunde. Die Minijob-Grenze erhöht sich dadurch von 556 EUR auf 603 EUR monatlich. Midijobs beginnen ab 2026 bei 603,01 EUR und enden weiterhin bei 2.000 EUR monatlich. Die Anpassung ermöglicht es, bei gleichbleibender Arbeitszeit weiterhin im Minijob zu bleiben. Arbeitgeber müssen ab 2026 den neuen Mindestlohn und die geänderten Grenzen beachten. Die Änderungen gelten für alle ab dem 1.1.2026 bestehenden und neuen Beschäftigungsverhältnisse.
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