Für Arbeitgeber: Mindestlohnerhöhung ab 01.01.2026

Für die Jahre 2026 und 2027 wurden weitere Mindestlohnerhöhungen beschlossen. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro pro Zeitstunde und erhöht sich zum 1. Januar 2027 weiter auf 14,60 Euro. Diese Anpassungen basieren auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27. Juni 2025 und wurden am 29. Oktober 2025 vom Bundeskabinett beschlossen. Insgesamt ergibt sich eine Erststeigerung von 8,42 Prozent im ersten Schritt und eine weitere Erhöhung von 5,04 Prozent im darauffolgenden Jahr – insgesamt 13,88 Prozent.